Aufgaben, Verfahren und Organisation - Jahresstatistik 2002 - Vorwort
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Kontinuität
Die Jahresstatistik 2002 zeichnet sich durch eine große Kontinuität in der Entwicklung der Geschäfts- und Erledigungszahlen und der weiteren Daten im Vergleich zu denen der vergangenen Jahre aus.
Am bemerkenswertesten ist diese Kontinuität hinsichtlich der Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden. Ebenso wie von den 129.284 vom 7. September 1951 bis zum 31. Dezember 2001 entschiedenen Verfassungsbeschwerden nur 2,5 % erfolgreich waren, konnte im Geschäftsjahr 2002 100 von insgesamt 4.348 entschiedenen Verfassungsbeschwerden und somit 2,3 % stattgegeben werden.
Auch die Zahl der Verfahrenseingänge knüpft am Niveau der letzten Jahre an und hat sich seit 1998 auf eine Zahl um 4.700 eingependelt. Nur leichte Schwankungen sind zwischen beiden Senaten festzustellen: Während 1998 die Zahl der Eingänge jeweils etwa gleich war, hatte der Zweite Senat 1999 knapp 250 und der Erste Senat 2002 genau 300 Eingänge mehr zu verzeichnen als der jeweils andere Senat. Die Zahl der Eingänge und Erledigungen hat sich einander stark angenähert, wobei auch 2002 - ebenfalls eine 1998 begonnene Entwicklung - mehr Verfahren erledigt wurden als eingingen. Hier haben beide Senate die Praxis fortgesetzt, alte Verfahren abzubauen. So sind nur noch nur noch im wahrsten Sinne des Wortes einzelne Verfahren aus den Jahren 1993 bis 1995 und damit aus jener Zeit anhängig, als die Anzahl der Verfahrenseingänge zwischen 5.400 und 5.900 lag. In jedem Senat betrug die absolute Zahl der noch aus den Vorjahren anhängigen Verfahren am 31.12.2002 ca. 1.100. Dies entspricht dem Aufkommen von Eingängen eines halben Geschäftsjahres und belegt auf eine andere Weise die Tatsache, dass 68 % der Verfassungsbeschwerden äußerst zeitnah, nämlich im Jahr des Eingangs und knapp 89 % aller Verfassungsbeschwerden bis Ende des zweiten Geschäftsjahres nach Eingang entschieden wurden.
Letztendlich ist die einzige markante Veränderung im Geschäftsjahr 2002 am Ende dieses Vorwortes zu bemerken, nämlich die Tatsache, dass die Amtszeit der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Jutta Limbach, im April 2002 endete. Und so ist die Vorlage dieser Jahresstatistik für mich Anlass, im Namen der Mitglieder und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Jutta Limbach für ihr Wirken im Bundesverfassungsgericht während ihrer Zeit als Vizepräsidentin von März bis September 1994 und als Präsidentin von September 1994 bis April 2002 zu danken. Sie hat in einer besonderen Art und Weise das Bundesverfassungsgericht geöffnet und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Menschen nahe gebracht.
Karlsruhe, im Februar 2003
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
Präsident des Bundesverfassungsgerichts