Aufgaben, Verfahren und Organisation - Jahresstatistik 2003 - Vorwort

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Steigend

Die Jahresstatistik 2003 ist geprägt durch einen Anstieg in vielerlei Hinsicht. Zunächst ist die deutliche Zunahme der Verfahrenseingänge um 508 und daher um mehr als 10% hervorzuheben (siehe insbesondere das Schaubild S. 13). Nach fünf Jahren des Rückgangs bzw. der Stagnation der Eingänge ist nun fast wieder der hohe Stand, wie er in den Jahren 1993 - 1996 zu verzeichnen war, erreicht. Die Jahresstatistik lässt sogar im gewissen Umfang eine "Quellenanalyse" dieser Steigerung erkennen:

Selbst der Seitenumfang der Jahresstatistik hat zugenommen. Dies hat seine Ursache zum einen darin, dass in die Übersichten ab S. 7 der vollständigen Dokumentation halber Verfahrensarten aufgenommen worden sind, die es nicht mehr gibt oder aber zu denen Eingänge bisher nicht zu verzeichnen sind. Zum anderen ist aber auch hier ein Anstieg ursächlich für die Erweiterung dieser Übersichten, nämlich eine Zunahme der Verfahrensarten. Bereits seit 1998 gibt es das Verfahren nach Art. 72 Abs. 2 GG i. V. m. § 13 Nr. 6a BVerfGG, für welches das Plenum im Jahre 2003 ein eigenständiges Aktenzeichen (BvW) festgelegt hat. Im Jahr 2001 vom Gesetzgeber eingeführt wurde das Verfahren nach § 36 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 11a BVerfGG, für welches im vergangenen Jahr ebenfalls durch das Plenum ein Aktenzeichen (BvX) bestimmt worden ist.

Um beim Thema Verfahrensarten zu bleiben, zwei seit Bestehen des Bundesverfassungsgerichts selten zu verzeichnende Verfahren wurden 2003 abgeschlossen. Dies war zum einen das Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei; es war das fünfte Verfahren dieser Art seit Bestehen des Bundesverfassungsgerichts. Zum anderen erließ das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 eine Plenarentscheidung gemäß § 16 BVerfGG - die vierte Entscheidung dieser Art seit Bestehen des Bundesverfassungsgerichts. Unabhängig davon, dass solche Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts nur selten stattgefunden haben, sind sie kein Anlass für das Bundesverfassungsgericht gewesen, vom Grundsatz "business as usual" abzuweichen. Unbeeindruckt auch vom Anstieg der Verfahrenszahlen ist unter Einsatz aller Kräfte eine große Anzahl von Verfahren einer Entscheidung zugeführt worden. Hier zeigt die Statistik, dass das hohe Erledigungsniveau der Vorjahre gehalten werden konnte.

 

Karlsruhe, im Januar 2004

 

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier

Präsident des Bundesverfassungsgerichts