Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2000 - Zweiter Senat - Ausschuss gem. § 14 Abs. 5 BVerfGG

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Zweiter Senat -

Karlsruhe, den 15.12.1999

Beschluss

Für das Geschäftsjahr 1999 ab 16. Dezember 1999 und für das Geschäftsjahr 2000 werden in den Ausschuss gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG berufen:

BVR Winter

BVR Sommer

und als Stellvertreter

BVR Jentsch

BVR Hassemer

Die Vertreter sind in der Reihenfolge heranzuziehen, in der sie vorstehend aufgeführt sind.
 
 

Limbach Kirchhof Winter
Sommer Jentsch Hassemer
Broß Osterloh