Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2000 - Zweiter Senat - Geschäftsverteilungs-Beschluss
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Zweiter Senat - |
Karlsruhe, den 15.12.1999 |
Geschäftsverteilung ab 16 Dezember 1999 für das Geschäftsjahr 1999
und für das Geschäftsjahr 2000
Die Geschäftsverteilung wird ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens von Bundesverfassungsrichter Kirchhof (§ 98 BVerfGG) und der Ernennung des Richters Di Fabio (§ 10 BVerfGG) wie folgt geändert:
I.
In den übrigen Verfahrensarten erfolgt die Bestellung des Berichterstatters nach Maßgabe der aus Nr. II der Anlage ersichtlichen Verteilung.
III.
In Fällen der nicht nur kurzfristigen Dienstunfähigkeit oder der nachhaltigen Überlastung eines Richters kann abweichend von der unter I und II geregelten Geschäftsverteilung ein anderer Richter zum Berichterstatter bestellt werden.
| Limbach | Kirchhof | Winter |
| Sommer | Jentsch | Hassemer |
| Broß | Osterloh |