Aufgaben, Verfahren und Organisation

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Zweiter Senat -

Karlsruhe, den 15.12.1999

Beschluss

Verfahren, die in die Zuständigkeit von BVR Winter fallen, werden ab 1. Januar 2000 im Vertretungsfall von BVR Hassemer mit den Aktenzeichen der Endziffern 1, 2, 3, 4, 5 und von BVR Broß mit den Aktenzeichen der Endziffern 6, 7, 8, 9, 0 als Vertreter des Berichterstatters betreut.

Soweit die BVR Hassemer und Broß nach diesem Beschluss als Berichterstatter tätig werden, tritt BVR Broß in Abweichung von der allgemeinen Vertretungsregelung als Vertreter in die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ein.

 

Limbach Kirchhof Winter
Sommer Jentsch Hassemer
Broß Osterloh