Aufgaben, Verfahren und Organisation

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Gesamtübersicht
(Teil A und Teil B)
gem. Geschäftsverteilungs-Beschluss des Ersten Senats vom 5. Dezember 2001
für das Geschäftsjahr 2002 - Teil A

Vorsitzender des Senats
Vizepräsident Papier

BVRin Jaeger

BVRin Haas

BVR Hömig

I.

  1. Öffentliches Umweltschutzrecht,
  2. Verfahren über Beeinträchtigungen von Grundstückseigentum (mit Ausnahme finanzieller Lasten), die sich auf öffentliches Recht stützen, soweit nicht die Dezernate BVRin Haas oder BVR Hömig zuständig sind,
  3. Recht des geistigen Eigentums,
  4. 4. Erbrecht

I.

  1. Recht der selbständig und vorwiegend persönlich ausgeübten Berufe, soweit es in den Verfahren (zumindest auch) um die Auslegung des Art. 12 GG geht.
    Solche Berufe sind:
    1. die klassischen freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Notare),
    2. andere selbständig, vorwiegend persönlich ausgeübte Berufe (z.B. Makler, Hebammen, Landwirte, Handwerker),
  2. Ausbildungs- und Prüfungsrecht (auch an Hochschulen, nicht jedoch im Rahmen des allgemeinen Schulrechts - vgl. Dezernat BVR Hömig -),
  3. Wirtschaftsrechtliche Fragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

I.

  1. Steuerrecht,
  2. Kommunalabgabenrecht (einschließlich Abgabenrecht von Verbänden),
  3. Recht der Erschließung,
  4. Baurecht,
  5. Bodenrecht,
  6. Enteignungsrecht,
  7. Grundstücksverkehrsrecht,
  8. Städtebauliches und Fachplanungsrecht (soweit nicht öffentliches Umweltschutzrecht),
  9. Raumplanungsrecht,
  10. Natur- und Landschaftsschutzrecht,
  11. Städtisches Umlegungs- und Grenzbereinigungsrecht,
  12. Flurbereinigungsrecht

I.

  1. Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit - Art. 4 Abs. 1 und 2 GG -,
  2. Schulrecht (einschließlich des Privatschulrechts - Art. 7 GG - und einschl. des Prüfungs- und Versetzungsrechts im Rahmen des Schulrechts, jedoch nicht Prüfungen für das Lehramt an Schulen),
  3. Grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit (insbesondere Vermögensgesetz, Investitionsvorranggesetz, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Sachenrechtsänderungsgesetz, Schuldrechtsänderungsgesetz, Landwirtschaftsanpassungsgesetz)

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

 

 

Zu den aufgeführten Sachgebieten gehören auch die Verfahren, in denen Rügen aus Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 und Art. 103 Abs.  1 GG überwiegen.

Ist ein Richter für ein bestimmtes Grundrecht zuständig und wird in einem Verfahren überwiegend die Verletzung dieses Grundrechts gerügt, so ist ihm das Verfahren zuzuteilen.

 

BVR Steiner

BVRin Hohmann-Dennhardt

BVR Hoffmann-Riem

BVR Bryde

I.

Sozialrecht (soweit nicht die Dezernate BVR Bryde - Kindergeldrecht - und BVRin Jaeger - z.B. Kassenarztrecht etc. - zuständig sind)

I.

Familienrecht, einschließlich mit dem Familienrecht zusammenhängender Fragen des

- Namensrechts,
- Personenstandsrechts,
- Transsexuellengesetzes,
- Kinder- und Jugendhilferechts,
- Betreuungsrecht

I.

  1. Recht der freien Meinungsäußerung, Rundfunk- und Pressefreiheit
    - Art. 5 Abs. 1 GG -,
  2. Versammlungsfreiheit / Demonstrationsrecht
    - Art. 8 GG -,
  3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    - Art. 2 Abs. 1 GG -,
  4. Recht des Datenschutzes,
  5. Wettbewerbsrecht (UWG; GWB)

I.

  1. Arbeitsrecht
    (einschließlich betrieblicher Altersversorgung),
  2. Recht der Arbeitnehmerüberlassung,
  3. Mutterschutzrecht, soweit es nicht zum Sozialrecht gehört,
  4. Vereinigungsfreiheit
    - Art. 9 Abs. 1 GG -,
  5. Hochschulrecht (einschließlich Promotions- und Habilitationsrecht, nicht jedoch sonstiges Hochschulausbildungs- und Hochschulprüfungsrecht),
  6. Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre - Art. 5 Abs. 3 GG -,
  7. Petitionsrecht
    - Art. 17 GG -,
  8. Kindergeldrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind