Aufgaben, Verfahren und Organisation - Geschäftsverteilung 2005 - Zweiter Senat - Geschäftsverteilungs-Beschluss
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Zweiter Senat - |
Karlsruhe, den 06.07.2005 |
Geschäftsverteilung
für das Geschäftsjahr 2005
Die Geschäftsverteilung wird ab dem Ausscheiden des Richters Jentsch (§ 98 BVerfGG) und der Ernennung des Richters N.N. (§ 10 BVerfGG) wie folgt geändert:
I.
II.
In den übrigen Verfahrensarten erfolgt die Bestellung des Berichterstatters nach Maßgabe der aus Nr. II der Anlage ersichtlichen Verteilung.
III.
In Fällen der nicht nur kurzfristigen Dienstunfähigkeit oder der nachhaltigen Überlastung eines Richters kann abweichend von der unter I und II geregelten Geschäftsverteilung ein anderer Richter zum Berichterstatter bestellt werden.
| Hassemer | Jentsch | Broß |
| Osterloh | Di Fabio | Mellinghoff |
| Lübbe-Wolff | Gerhardt |