Aufgaben, Verfahren und Organisation

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- Erster Senat -

Karlsruhe, den 29. April 2008

Beschluss

Es wird festgestellt, dass die in den Geschäftsverteilungsbeschlüssen vom 11. März und 1. April 2008 mit N.N. bezeichneten Zuständigkeiten mit dem Wirksamwerden der am 2. April 2008 erfolgten Ernennung von Bundesverfassungsrichter Masing auf diesen übergegangen sind.

 

Papier Hohmann-Dennhardt Bryde
Gaier Eichberger Schluckebier
Kirchhof Masing