Aufgaben, Verfahren und Organisation

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Gesamtübersicht

über die originären Sachgebiete gem. I. 1. des
Geschäftsverteilungsbeschlusses des Ersten Senats vom 15. März 2010
für das Geschäftsjahr 2010

Vorsitzender des Ersten Senats
Vizepräsident Kirchhof

BVR Hohmann-Dennhardt

BVR Bryde

BVR Gaier

I.

  1. Sozialrecht, soweit nicht andere Dezernate zuständig sind.

II.

Kostenrecht, Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind.

I.

  1. Familienrecht,
  2. Namensrecht,
  3. Personenstandsrecht,
  4. Transsexuellenrecht,
  5. Kinder- und Jugendhilferecht,
  6. Elterngeld, Erziehungsgeld (einschließlich der am 16. März 2010 anhängigen Verfahren),
  7. Betreuungsrecht

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Arbeitsrecht (einschließlich betrieblicher Altersversorgung),
  2. Recht der Arbeitnehmerüberlassung,
  3. Mutterschutzrecht, soweit es nicht zum Sozialrecht gehört,
  4. Vereinigungsfreiheit
    - Art. 9 GG -,
  5. Hochschulrecht (einschließlich Promotions- und Habilitationsrecht, nicht jedoch sonstiges Hochschulausbildungs- und Hochschulprüfungsrecht),
  6. Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre - Art. 5 Abs. 3 GG -,
  7. Bundeskindergeldgesetz
  8. Grundsicherung für Arbeitsu-chende - SGB II (Eingänge ab 16. März 2010),
  9. Sozialhilfe einschließlich Asylbewerberleistungsrecht (Eingänge ab 16. März 2010),
  10. Recht der Ausbildungsförderung (Eingang ab 16. März 2010).

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der selbständig und vorwiegend persönlich ausgeübten Berufe, soweit es in den Verfahren (zumindest auch) um die Auslegung des Art. 12 GG geht.
    Solche Berufe sind:
    1. die klassischen freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Notare),
    2. andere selbständig, vorwiegend persönlich ausgeübte Berufe (z.B. Makler, Hebammen, Landwirte, Handwerker),
  2. Recht der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (einschließlich der am 16. März 2010 anhängigen Verfahren),
  3. Ausbildungs- und Prüfungsrecht (auch an Hochschulen, nicht jedoch im Rah-men des allgemeinen Schulrechts - vgl. Dezernat BVR Schluckebier),
  4. Wirtschaftsrechtliche Fragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung,
  5. Wettbewerbsrecht (UWG, GWB) und Regulierungsrecht nach EnWG, soweit nicht die Zuständigkeit des Dezernats BVR Masing begründet ist, für Eingänge ab dem 1. April 2008.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

 


 

Zu den aufgeführten Sachgebieten gehören auch die Verfahren, in denen Rügen aus Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG überwiegen.
Ist ein Richter für ein bestimmtes Grundrecht zuständig und wird in einem Verfahren überwiegend die Verletzung dieses Grundrechts gerügt, so ist ihm das Verfahren zuzuteilen.

 

BVR Eichberger

BVR Schluckebier

BVR Masing

BVR Paulus

I.

  1. Öffentliches Umweltrecht,
  2. Fachplanungsrecht,
  3. Bau- und Bodenrecht einschließlich Erschließungsrecht (ohne Erschließungsbeitragsrecht),
  4. Raumordnungsrecht,
  5. Bergrecht,
  6. Sonstiges grundstücksbezogenes Eigentumsrecht (außer privatem Grundstücksrecht und soweit nicht das Dezernat Schluckebier zuständig ist),
  7. Regulierungsrecht (Telekommunikation, Post, Eisenbahnen),
  8. Enteignungsrecht (soweit nicht das Dezernat Schluckebier zuständig ist),
  9. Steuerrecht mit Ausnahme der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit - Art. 4 Abs. 1 und 2 GG -,
  2. Schulrecht (einschließlich des Privatschulrechts - Art. 7 GG - und einschl. des Prüfungs- und Versetzungsrechts im Rahmen des Schulrechts, jedoch nicht Prüfungen für das Lehramt an Schulen),
  3. Grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit (insbesondere Vermögensgesetz, Investitionsvorranggesetz, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Sachenrechtsänderungsgesetz, Schuldrechtsänderungsgesetz, Landwirtschaftsanpassungsgesetz)
  4. Gesellschaftsrecht, einschließlich Genossenschaftsrecht; Recht des Versicherungswesens; Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht; Kreditrecht einschließlich des Rechts der Sicherungen, für alle Eingänge ab dem 25. April 2006.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht der freien Meinungsäußerung, Rundfunk- und Pressefreiheit
    - Art. 5 Abs. 1 GG -,
  2. Versammlungsfreiheit / Demonstrationsrecht
    - Art. 8 GG -,
  3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    - Art. 2 Abs. 1 GG -,
  4. Recht des Datenschutzes,
  5. Wettbewerbsrecht (UWG; GWB), soweit die Rüge der Verletzung des Art. 5 Abs. 1 GG von erheblicher Bedeutung ist.

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind

I.

  1. Recht des geistigen Eigentums,
  2. Erbrecht,
  3. Kunstfreiheit (einschließlich der am 16. März 2010 anhängigen Verfahren),
  4. Glücksspielrecht (einschließlich der am 16. März 2010 anhängigen Verfahren),
  5. Recht der nichtsteuerlichen Abgaben und Recht der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern,(einschließlich der am 16. März 2010 anhängigen Verfahren mit Ausnahme der bereits zugestellten Verfahren und der Verfahren, die die Gebühren zur Nutzung von Kindertagesstät-ten zum Gegenstand haben),
  6. Dienst- und Werkvertragsrecht, soweit nicht die Dezernate BVR Bryde oder Gaier zuständig sind (Eingänge ab 16. März 2010),
  7. die gemäß II. zu I. 2 der Geschäftsordnung dem Dezernat BVR Masing zugeteilten und am 16. März 2010 anhängigen Verfahren,

II.

Kostenrecht und Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Gebiete der originären Dezernatszuständigkeiten betroffen sind